Rahmenbedingungen der pHKP

Eine Verordnung kann von folgenden Vertragsärzten ausgestellt werden:

  • Fachärztin oder Facharzt für Nervenheilkunde
  • Fachärztin oder Facharzt für Neurologie
  • Fachärztin oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Fachärztin oder Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
  • Fachärztin oder Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

Auch eine psychiatrische Institutsambulanz (nach §118 SBG V) kann verordnen.

Eine weitere Möglichkeit besteht über eine Verordnung durch die Hausärztin / den Hausarzt sowie eine Fachärztin / einen Facharzt mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie. Dazu ist allerdings eine vorherige Diagnosesicherung über einen der oben genannten Fachärzte erforderlich, welche nicht älter als 4 Monate sein darf. Außerdem darf die Verordnung 6 Wochen nicht überschreiten, es ist also bei einem weiteren Bedarf eine Anbindung an einen der oben genannten Fachärzte erforderlich.

 

Zu den verordnungsfähigen Diagnosen lesen Sie bitte den nächsten Artikel.

 

Die ambulanten Besuche der pHKP orientieren sich am Patientenbedarf. Der Behandlungszeitraum kann sich über eine Dauer von bis zu 16 Wochen erstrecken. Seitens der Krankenkassen werden bis zu 14 Einheiten je Woche genehmigt, eine Einheit beinhaltet jeweils 45 Minuten.

 

Die Kosten der pHKP werden auf Grundlage der Verordnungen des behandelnden Arztes durch die zuständige Krankenkasse größtenteils oder bei vorliegen einer Zuzahlungsbefreiung fast vollständig übernommen.
Die Krankenkasse fordert einen Zuzahlungsbetrag in Höhe von 10% für die ersten 28 Termine ein. Dieser Betrag variiert je nach Leistungsumfang in dieser Zeit, aber kann über eine Zuzahlungsbefreiung größtenteils erstattet werden. Dabei kommt es darauf an, wie hoch die grundsätzliche Zuzahlung zum Antrag auf Befreiung berechnet wird. Als Service beraten wir Sie gerne, wie Sie diesen Antrag bei der Krankenkasse stellen können.

 

Auch der neue Begriff der "psychiatrische Häusliche Krankenpflege" führt teilweise zu falschen Vorstellungen. Daher zur Erklärung an dieser Stelle: Hier ist nicht die somatische Pflege gemeint, wir "pflegen" die Seele. Sollten Sie einen Bedarf in der somatischen Pflege haben, vermitteln wir an andere Dienste weiter.