Alltagsbegleitung
Wir bieten Ihnen zur Unterstützung Ihres Alltags niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI an. Das bedeutet, Sie müssen mindestens in Pflegegrad 1 eingestuft sein und in Ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sein. Diese beurteilt der MDK und stuft Sie entsprechend ein.
Die Leistungen können z.B. beinhalten:
- Hilfe bei der Erledigung alltäglicher Aufgaben in Ihrer häuslichen Umgebung
- Begleitung beim Einkauf oder ähnlicher Erledigungen
- Begleitung bei Freizeitgestaltungen zur Wahrung Ihrer sozialen Interessen
Bitte beachten Sie, dass es sich um ein niedrigschwelliges Angebot handelt und eine Entlastungsleistung darstellt.
Sollten Sie sich für dieses Angebot interessieren, wenden Sie sich bitte an die Koordinatoren der ambulanten Wohnbetreuung:
Für das südliche Emsland: |
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Für Emsland Mitte: |
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Für das nördliche Emsland: |